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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 21.08.2002, Aktenzeichen: 3 Wx 388/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 388/01

Beschluss vom 21.08.2002


Leitsatz:1. Beschließen Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft die Einrichtung eines Hausmeisterbüros nebst Hausmeistertoilette unter Abtrennung eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteiles, so stellt sich diese Beschlussfassung nicht notwendigerweise als totale Besitzentziehung, sondern unter Umständen als eine mit Mehrheit zu treffende Regelung des - ordnungsgemäßen - Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums im Sinne von § 15 Abs. 2 WEG dar.

2. Die Einrichtung des Hausmeisterbüros samt Toilette in einem bestimmten Gebäude einer Mehrhausanlage erweist sich mit Blick auf die gesamte Wohnanlage unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßen Gebrauchs solange nicht als ermessensfehlerhaft wie kein Anhalt dafür besteht, dass die Einrichtung in einem der anderen Gebäude besser aufgehoben wäre oder sie dort die Gemeinschaft weniger belasten würde.
Rechtsgebiete:FGG, WEG
Vorschriften:WEG § 13 Abs. 2, WEG § 14 Nr. 1, WEG § 15 Abs. 1, WEG § 15 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Mönchengladbach 2 T 143/00

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