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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 21.06.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 128/05 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 128/05

Beschluss vom 21.06.2005


Leitsatz:Erlässt das Amtsgericht in einer Wohnungseigentumssache einen Beweisbeschluss, wonach ein Sachverständigengutachten über die Prozessfähigkeit des Antragstellers eingeholt werden soll und die Ärztekammer um Vorschlag eines geeigneten Sachverständigen gebeten wird, so liegt bereits hierin ein erheblicher Eingriff in die Rechte des Betroffenen, der diese Zwischenentscheidung ausnahmsweise anfechtbar macht.
Rechtsgebiete:FGG, WEG, BGB
Vorschriften:FGG § 19, FGG § 28 Abs. 2, WEG § 45 Abs. 1, BGB §§ 104 ff.,
Verfahrensgang:LG Duisburg 11 T 69/05 vom 02.05.2005
AG Mülheim an der Ruhr 30 II 4/03 WEG

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