JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 21.02.2001, Aktenzeichen: 2a Ss (OWi) 29/01-(OWi) 14/01 III
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Rechtsbeschwerde ist nicht in zulässiger weise begründet, wenn sie lediglich Einzelausführungen enthält, die sich in Angriffen gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung erschöpfen ohne deutlich zu machen, ob das Urteil als materiellrechtlich fehlerhaft beanstandet wird. Die Behauptung, der Zweifelssatz sei verletzt, belegt keinen Rechtsfehler der tatrichterlichen Beweiswürdigung, wenn nur beanstandet wird, der Tatrichter habe nicht gezweifelt, obwohl er hätte zweifeln müssen. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 344 Abs. 2, |
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