JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 21.02.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 51 - 52/00
| Leitsatz: | Die Vorschrift des § 33a StPO (Nachholung rechtlichen Gehörs) ist entsprechend anzuwenden, wenn über die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen einen die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufenden Beschluß entschieden wird, ohne die Beschwerdebegründung, die von dem Verteidiger bis zu einem bestimmten - nahen - Zeitpunkt angekündigt worden war, abzuwarten. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 33 a, |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 21.02.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 51 - 52/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 21.02.2000, 1 Ws 51 - 52/00" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum