JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 20.11.2000, Aktenzeichen: 2a Ss 328/00 - 82/00 II
| Leitsatz: | Leitsatz: Hat ein Zeuge den ihm zuvor unbekannten Täter anläßlich der Tat nur kurze Zeit beobachten können, so darf sich der Tatrichter nicht ohne weiteres auf die subjektive Gewißheit des Zeugen beim (ersten) Wiedererkennen anläßlich einer polizeilichen Lichtbildvorlage verlassen, sondern er muß anhand objektiver Kriterien die Beweisqualität dieser Wiedererkennung nachprüfen. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 261, |
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