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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 20.10.2008, Aktenzeichen: I-10 W 94/08 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-10 W 94/08

Beschluss vom 20.10.2008


Leitsatz:Im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens ist das Gericht weder verpflichtet, mit der Anhörung des Gegners zuzuwarten, bis die Bedürftigkeit des Antragstellers abschließend geklärt ist, noch hat es den anwaltlich vertretenen Antragsteller auf etwaige mit der Anhörung des Gegners verbundene Kosten hinzuweisen.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 21,
Verfahrensgang:LG Duisburg, vom 05.08.2008

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