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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 20.05.2003, Aktenzeichen: 10 W 31/03 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 10 W 31/03

Beschluss vom 20.05.2003


Leitsatz:1. Unter den besonderen Gegebenheiten des aktienrechtlichen Spruchverfahrens ist es für den Regelfall sachgerecht, im Rahmen des § 7 ZSEG allein auf das Einverständnis der letztlich vorschuss- und kostenpflichtigen Unternehmensträger abzustellen.

2. Ausnahmsweise können Gründe des Vertrauensschutzes eine Sachverständigenentschädigung auf Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, wenn das Gericht gerade im Hinblick auf dessen nicht erfüllte Voraussetzung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
Rechtsgebiete:AktG, ZSEG
Vorschriften:AktG § 306, ZSEG § 7,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 31 O 86/95 vom 23.12.2002

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