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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 20.03.2000, Aktenzeichen: 3 Wx 414/99 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 414/99

Beschluss vom 20.03.2000


Leitsatz:1.

Stellt sich nach bestandskräftig beschlossener Jahresabrechnung heraus, dass den dort u.a. abgerechneten Heizkosten wegen eines fehlerhaft eingebauten Messgerätes eine unrichtige Erfassung zugrunde lag, so ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht gehindert, die Jahresabrechnung im Wege des Zweitbeschlusses zu korrigieren.

2.

Zur Heizkostenverteilung, wenn der tatsächliche Wärmeverbrauch wegen eines Defekts des Messgerätes im Abrechnungszeitraum nicht ordnungsgemäß erfasst werden konnte.
Rechtsgebiete:WEG, BGB, HeizkostVO
Vorschriften:WEG § 23, BGB § 242, HeizkostVO § 9 a Abs. 1,

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