JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 20.03.2000, Aktenzeichen: 3 W 429/99
| Leitsatz: | Nach § 844 ZPO ist das Vollstreckungsgericht auch dann nicht verpflichtet, einem Antrag auf Anordnung anderweitiger Verwertung stattzugeben, wenn bei Ablehnung des Antrags die Verwertung (zunächst) scheitert. Wurde ein GmbH-Geschäftsanteil gepfändet und bereitet die Errechnung eines Mindestpreises erhebliche Schwierigkeiten, so kann die beantragte Versteigerung des Geschäftsanteils wegen der Gefahr der Verschleuderung des Schuldnervermögens abgelehnt werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 844, |
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