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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 20.03.2000, Aktenzeichen: 3 W 429/99 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 W 429/99

Beschluss vom 20.03.2000


Leitsatz:Nach § 844 ZPO ist das Vollstreckungsgericht auch dann nicht verpflichtet, einem Antrag auf Anordnung anderweitiger Verwertung stattzugeben, wenn bei Ablehnung des Antrags die Verwertung (zunächst) scheitert.

Wurde ein GmbH-Geschäftsanteil gepfändet und bereitet die Errechnung eines Mindestpreises erhebliche Schwierigkeiten, so kann die beantragte Versteigerung des Geschäftsanteils wegen der Gefahr der Verschleuderung des Schuldnervermögens abgelehnt werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 844,

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