( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 19.03.2003, Aktenzeichen: 3 Wx 249/02 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 249/02

Beschluss vom 19.03.2003


Leitsatz:1. Wird eine Teileigentumseinheit in der sachenrechtlichen Teilungserklärung als "Bürogruppe" bezeichnet, während die mit "Gebrauchsregelung" überschriebene schuldrechtliche Gemeinschaftsordnung für Teileigentum eine "gewerbliche Nutzung" vorsieht, so geht grundsätzlich die Regelung in der Gemeinschaftsordnung vor.

2. Die hiernach zulässige gewerbliche Nutzung der Teileigentumseinheit erlaubt den Betrieb einer Zahnklinik, soweit sich nicht aus dem Charakter oder der baulichen Gestaltung der Wohnungseigentumsanlage Einschränkungen ergeben.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 8, WEG § 14, WEG § 15, BGB § 1004,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 25 T 933/01 vom 01.07.2002
AG Düsseldorf 291 II 77/01

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 19.03.2003, Aktenzeichen: 3 Wx 249/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-19-03-2003-az-3-wx-24902

"OLG-DUESSELDORF - 19.03.2003, 3 Wx 249/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN