JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 19.02.2008, Aktenzeichen: I-3 Wx 1/08
| Leitsatz: | Wird die WEG rechtskräftig verpflichtet, der Herstellung eines zweiten Rettungsweges zuzustimmen, so besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Kostenregelung hierfür nach § 16 Abs. 2 WEG unter Beteiligung der WEG, wenn der Wohnungseigentümer mit der Regelung nicht einem aktuellen Rechtsschutzziel Geltung verschaffen, sondern lediglich einen "Vorratsbeschluss" erreichen will, der es ihm ermöglichen soll, irgend wann einmal - womöglich unter dann maßgeblich veränderten Umständen - die Baumaßnahme unter Kostenbeteiligung der WEG durchzuführen. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 16 Abs. 2, WEG § 16 Abs. 4, WEG § 21 Abs. 4, WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2, WEG § 25 Abs. 2, WEG § 62, |
| Verfahrensgang: | LG Krefeld, 6 T 200/07 vom 14.11.2007 AG Krefeld, 16 II 50/07 vom 27.08.2007 |
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