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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 19.02.2003, Aktenzeichen: 3 Wx 8/03 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 8/03

Beschluss vom 19.02.2003


Leitsatz:Die auf Beweissicherung und Abtretung von Ersatzansprüchen gerichtete Beschlussfassung der Gemeinschaft zur Vorbereitung der erstmaligen ordnungsgemäßen Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Klärung der Ursache und Beschaffung von Mitteln zur Beseitigung der Kellerfeuchtigkeit im Wege der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Gemeinschaft aus abgetretenem Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers kann nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn die mit der Durchführung der Maßnahmen verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten in Anbetracht einer Erfolgsprognose der Rechtswahrung für die Gemeinschaft vertretbar erscheinen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 4, WEG § 21 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Kleve 4 T 344/02 vom 04.12.2002
AG Rheinberg 11 II 22/02 WEG vom 15.01.2002

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