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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 19.01.2007, Aktenzeichen: I-3 Wx 186/06 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 186/06

Beschluss vom 19.01.2007


Leitsatz:Hat ein Wohnungseigentümer das gemeinschaftliche Eigentum baulich verändert (hier: Ersetzung von Holzpalisaden durch Betonpflanztröge auf einem Teil des gemeinschaftseigenen Vorgartens), ohne die nach der Teilungserklärung erforderliche Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer einzuholen, so ist er gleichwohl nicht zur Beseitigung verpflichtet, wenn er mit seiner Maßnahme einen Zustand geschaffen hat, der dem entspricht, was auch die übrigen Eigentümer erklärtermaßen erreichen wollen.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 14, WEG § 22, BGB § 242, BGB § 275 Abs. 2, BGB § 1004,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 25 T 127/06 vom 21.07.2006
AG Langenfeld 35 II 97/05 WEG

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