( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 18.08.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 89/05 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 89/05

Beschluss vom 18.08.2005


Leitsatz:Nimmt die Teilungserklärung auf den als Anlage beigefügten Verwaltervertrag Bezug, der die vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund erlaubt, so ist die Auslegung gerechtfertigt, dass auch die Abberufung des Verwalters eines wichtigen Grundes bedarf.

Ein wichtiger Abberufungsgrund kann darin erblickt werden, dass es der Verwalter über Monate hinweg versäumt hat, für einen ausreichenden Gebäudeversicherungsschutz zu sorgen. Dies setzt jedoch voraus, dass im Zeitraum der Pflichtverletzung zumindest eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft bestanden hat.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 5 Nr. 3, WEG § 26,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 25 T 195/04 vom 28.02.2005
AG Düsseldorf 291 II 236/02

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 18.08.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 89/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-18-08-2005-az-i-3-wx-8905

"OLG-DUESSELDORF - 18.08.2005, I-3 Wx 89/05" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN