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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 17.12.2003, Aktenzeichen: I-3 Wx 118/03 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 118/03

Beschluss vom 17.12.2003


Leitsatz:1.

Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft einer aus mehreren Häusern bestehenden Anlage über 20 Jahre lang einheitliche Instandhaltungsrücklagen nach Gebäudekomplexen (z.B. "Bauabschnitt I Gebäude 2 - 4") in Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne eingestellt und entsprechend erhoben, so kann hierin eine konkludent zustande gekommene schuldrechtliche Vereinbarung, so wie geschehen, abzurechnen bzw. die Wirtschaftspläne aufzustellen, jedenfalls dann liegen, wenn der jahrelangen Handhabung eine auf die Schaffung einer solchen dauerhaften Regelung abzielende Willensbildung der Gemeinschaft in Gestalt eines Eigentümerbeschlusses vorangegangen ist.

2.

Die vorbezeichnete schuldrechtliche Vereinbarung schafft eine Basis für beschlossene Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne und legitimiert bis auf Weiteres die hierauf gegründeten Beschlussfassungen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10,
Verfahrensgang:LG Wuppertal 10 T 25/02 vom 24.03.2003
AG Mettmann 7 II a 87/01 WEG

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