( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 17.08.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 187/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 187/01

Beschluss vom 17.08.2001


Leitsatz:1. Zur anteiligen Zahlung einer zur Beseitigung kurzfristiger Liquiditätsschwierigkeiten beschlossenen Sonderumlage ist auch ein Wohnungseigentümer verpflichtet, der sein Wohnungseigentum zwar vor der Beschlussfassung, aber erst nach Entstehen der zu deckenden Forderungen erworben hat.

2. Die Bestimmung der anteilmäßigen Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers muss sich grundsätzlich an dem sich aus der Gemeinschaftsordnung oder dem Gesetz ergebenden Verteilungsmaßstab orientieren.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 3, WEG § 16 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Kleve 4 T 48/01
AG Rheinberg 23 II 30/00 WEG

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 17.08.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 187/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-17-08-2001-az-3-wx-18701

"OLG-DUESSELDORF - 17.08.2001, 3 Wx 187/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN