JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 17.08.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 494/00
| Leitsatz: | Im Interesse der Aufrechterhaltung ihrer Beziehungen zu ihren minderjährigen Kindern ist es gerechtfertigt, der in Untersuchungshaft einsitzenden Mutter zu gestatten, mindestens einmal im Monat - auf ihre Kosten - mit ihren Kindern zu telefonieren. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 119 Abs. 3, |
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