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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 17.08.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 494/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 1 Ws 494/00

Beschluss vom 17.08.2000


Leitsatz:Im Interesse der Aufrechterhaltung ihrer Beziehungen zu ihren minderjährigen Kindern ist es gerechtfertigt, der in Untersuchungshaft einsitzenden Mutter zu gestatten, mindestens einmal im Monat - auf ihre Kosten - mit ihren Kindern zu telefonieren.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 119 Abs. 3,

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