JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 17.07.2000, Aktenzeichen: 2b Ss 164/00 - 54/00 I
| Leitsatz: | 1. Zur tatrichterlichen Feststellung der Absicht des Täters der falschen Verdächtigung. 2. Die falsche Verdächtigung ist nicht vollendet, wenn der Verdächtigende seine mündliche Erklärung durch eine noch mit seiner Behauptung in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang stehende Gegenerklärung bei seiner noch nicht abgeschlossenen polizeilichen Vernehmung richtigstellt. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 164 Abs. 1, |
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