JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 17.04.2008, Aktenzeichen: IV-2 Ss (OWi) 191/07 - (OWi) 101/07 III
| Leitsatz: | 1. Einem Rechtsanwalt, der in dem behördlichen Bußgeldverfahren tatsächlich als Verteidiger beauftragt und tätig ist, jedoch aus taktischen Erwägungen ("Verjährungsfalle") lediglich eine "außergerichtliche Vollmacht" zu den Akten gereicht hat, kann der Bußgeldbescheid nach § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wirksam zugestellt werden. 2. Ein Zustellungsmangel wird auch dann geheilt, wenn der Empfänger im Zeitpunkt der Zustellung nicht empfangsberechtigt war, jedoch durch die nachträgliche Erteilung einer Zustellungsvollmacht empfangsberechtigt wird. |
| Rechtsgebiete: | OWiG, LZG NRW |
| Vorschriften: | OWiG § 51 Abs. 3 Satz 1, LZG NRW § 8, |
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