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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 17.04.2002, Aktenzeichen: 3 Wx 8/02 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 8/02

Beschluss vom 17.04.2002


Leitsatz:Legt der Verwalter Jahresabrechnungen für zwei aufeinander folgende Abrechnungsperioden nicht vor und billigt die Wohnungseigentümergemeinschaft in Kenntnis dieses Umstandes allstimmig einen Vertrag, mit dem der Verwalter für den Zeitraum von fünf Jahren bestellt wird, so ist es einem Wohnungseigentümer nicht schon mit Rücksicht auf die Bestellung verwehrt, die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund zu verlangen, wenn er diese Jahresabrechnungen sowie dieselbe für den nächsten Abrechnungszeitraum aus ihm zurechenbaren Gründen - diese sind vom Tatrichter festzustellen - auch in der Folgezeit nicht zur Beschlussfassung einbringt.
Rechtsgebiete:WEG, FGG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 4, WEG § 26 Abs. 1, WEG § 28 Abs. 3, FGG § 12,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 25 T 1072/00
LG Düsseldorf 25 T 901/01
AG Düsseldorf 291 II 60/00 WEG

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