JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 17.02.2000, Aktenzeichen: 2b Ss 1/00 - 10/00 I
| Leitsatz: | Verhindert ein Kraftfahrzeugführer durch stetiges Fahren auf dem linken Fahrstreifen einer Bundesautobahn, dass er von einem nachfolgenden Fahrzeug überholt wird, so kann dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Das ist allerdings nicht bereits bei jedem planmäßigen Verhindern des Überholtwerdens, sondern nur dann der Fall, wenn erschwerende Umstände mit so besonderem Gewicht hinzutreten, dass dem Verhalten des Täters der Makel des sittlich Mißbilligenswerten, Verwerflichen und sozial Unerträglichen anhaftet. Solche Umstände sind etwa das absichtliche Langsamfahren und plötzliche Linksausbiegen, das beharrliche Linksfahren auf freier Autobahn mit nur mäßiger Geschwindigkeit, um ein Überholen zu verhindern, sowie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 240, |
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