( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 17.02.2000, Aktenzeichen: 2b Ss 1/00 - 10/00 I 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 2b Ss 1/00 - 10/00 I

Beschluss vom 17.02.2000


Leitsatz:Verhindert ein Kraftfahrzeugführer durch stetiges Fahren auf dem linken Fahrstreifen einer Bundesautobahn, dass er von einem nachfolgenden Fahrzeug überholt wird, so kann dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Das ist allerdings nicht bereits bei jedem planmäßigen Verhindern des Überholtwerdens, sondern nur dann der Fall, wenn erschwerende Umstände mit so besonderem Gewicht hinzutreten, dass dem Verhalten des Täters der Makel des sittlich Mißbilligenswerten, Verwerflichen und sozial Unerträglichen anhaftet. Solche Umstände sind etwa das absichtliche Langsamfahren und plötzliche Linksausbiegen, das beharrliche Linksfahren auf freier Autobahn mit nur mäßiger Geschwindigkeit, um ein Überholen zu verhindern, sowie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 240,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 17.02.2000, Aktenzeichen: 2b Ss 1/00 - 10/00 I anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-17-02-2000-az-2b-ss-100---1000-i

"OLG-DUESSELDORF - 17.02.2000, 2b Ss 1/00 - 10/00 I" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN