JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 17.02.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 79/00
| Leitsatz: | 1. Regelmäßige - etwa wöchentliche - Telephongespräche von Untersuchungsgefangenen mit außerhalb der Justizvollzugsanstalt lebenden Personen sind mit der Ordnung in der Anstalt nicht vereinbar. 2. Auch einem ausländischen Untersuchungsgefangenen kann ein Telephongespräch mit seinen im Ausland - hier: USA - lebenden Angehörigen (Ehefrau und Kinder) nur im Einzelfall gestattet werden, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse besteht. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 119 Abs. 3, |
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