JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 17.01.2006, Aktenzeichen: I-3 Wx 167/05
| Leitsatz: | 1. Solange eine GbR sämtliche Eigentumsrechte einer Wohnanlage inne hat, besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht. 2. Der Vergütungsanspruch des Verwalters aus dem Vertrag über die Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage mit der GbR richtet sich allein gegen diese. 3. Erhebt der Verwalter den Zahlungsantrag gegen die nicht existente WEG, statt gegen die GbR, so ist das Rubrum entsprechend zu berichtigen. 4. Ist in einem befristeten Vertrag mit dem Verwalter die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung vorgesehen, wenn eine Bestellung des Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft nicht erfolgt, so erfasst diese Klausel nicht den Fall, dass ein Bestellungsbeschluss nicht gefasst werden kann, weil die Eigentümergemeinschaft nicht in Vollzug gesetzt wird. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 10, WEG § 23, WEG § 26, BGB § 611, |
| Verfahrensgang: | LG Düsseldorf 25 T 241/04 vom 12.05.2005 AG Düsseldorf 290 II 136/03 |
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