JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 16.04.2009, Aktenzeichen: I-3 Wx 85/09
| Leitsatz: | Nach Neufassung des § 4a GmbHG, der es erlaubt, dass eine deutsche GmbH ihren Verwaltungssitz an jeden beliebigen Ort im Ausland verlegt, mithin ihre Geschäfte auch vollständig im oder aus dem Ausland tätigt, ist - auch mit Blick auf die denkbare Möglichkeit einer Anordnung des persönlichen Erscheinens des Geschäftsführers der GmbH durch ein inländisches Gericht oder eine inländische Behörde - nicht anzunehmen, dass ein Geschäftsführer mit Staatsangehörigkeit und Wohnsitz eines Nicht-EU-Staates seine gesetzlichen Aufgaben bei fehlender Einreisemöglichkeit typischerweise nicht erfüllen könnte. |
| Rechtsgebiete: | GmbHG |
| Vorschriften: | GmbHG § 4a, GmbHG § 6 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Duisburg, 21 T 118/08 vom 26.08.2008 |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 16.04.2009, Aktenzeichen: I-3 Wx 85/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 16.04.2009, I-3 Wx 85/09" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum