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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 16.03.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 51/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 51/01

Beschluss vom 16.03.2001


Leitsatz:1. Ein die Teilungserklärung abändernder Mehrheitsbeschluss über die Verteilung der Bewirtschaftungskosten ist wegen fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig (im Anschluss an BGH v. 20.09.2000, NJW 2000, 3500 ff = ZMR 2000, 771 ff). Eine auf einem nichtigen Abänderungsbeschluss beruhende Einzelabrechnung ist "anfechtbar".

2. Ein Teileigentümer kann eine Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels nicht verlangen, auch wenn sein Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf, bei der Festsetzung der Bewirtschaftungskosten aber wie Wohnungseigentum berücksichtigt wird.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 15, WEG § 16, WEG § 23 Abs. 1, BGB § 242,

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