JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 16.02.2009, Aktenzeichen: I-24 U 6/08
| Leitsatz: | 1. Der kurzen Verjährung unterliegen Schadensersatzansprüche wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen und wegen unterbliebener Instandsetzungsmaßnahmen sowie deren Folgeansprüche wegen Mietausfalls, auch wenn der Mieter bei der Rückgabe des Mietobjekts dem Vermieter nicht sämtliche Schlüssel zurückgegeben hat. 2. In diesem Fall kann der Vermieter Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mieträume beanspruchen, wenn der Mieter den (Mit-)Besitz nach beendetem Mietverhältnis gegen den Willen des Vermieters ausübt, wenn er sich also weigert, dem geltend gemachten Anspruch des Vermieters auf Übergabe der restlichen Schlüssel unverzüglich nachzukommen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 546a, BGB § 548 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Kleve, 1 O 128/07 vom 07.12.2007 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 16.02.2009, Aktenzeichen: I-24 U 6/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 16.02.2009, I-24 U 6/08" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum