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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 15.07.2002, Aktenzeichen: 3 Wx 173/02 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 173/02

Beschluss vom 15.07.2002


Leitsatz:1.

Ein Mehrheitsbeschluss, der einem Wohnungseigentümer mit Blick auf vorangegangene Unzuträglichkeiten aufgibt, die Haltung und den Aufenthalt von Katzen und Hunden in seiner Eigentumswohnung zu beenden und künftig dort nicht mehr Katzen und Hunde zu halten, aufzunehmen oder zu betreuen, beschränkt nicht das Sondereigentum, sondern ist auf Herstellung des ordnungsgemäßen Gebrauchs desselben gerichtet.

2.

Ein solcher Eigentümerbeschluss ist daher nicht wegen Überschreitung der Beschlusskompetenz nichtig und im Falle unterbliebener Anfechtung wirksam.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 15, WEG § 23 Abs. 4 Satz 1, WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4,
Verfahrensgang:LG Wuppertal 10 T 15/02 vom 03.05.2002
AG Wuppertal 94 UR II 149/01 WEG

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