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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 15.03.2002, Aktenzeichen: 13 Wx 13/02 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 13 Wx 13/02

Beschluss vom 15.03.2002


Leitsatz:1. Die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems zum Zwecke der Sanierung einer erhebliche Risse aufweisenden Fassade kann sich als mit der Mehrheit der Eigentümer zu beschließende - modernisierende - Instandsetzung darstellen.

2. Bei der Auswahl mehrerer gleichermaßen Erfolg versprechender Maßnahmen (hier: Wärmedämmverbundsystem oder Neuverputz nebst Aufbringung einer Vorsatzschale aus Sparverblendern) ist innerhalb des hierbei der Eigentümergemeinschaft zuzubilligenden Ermessens auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit das Gemeinschaftseigentum durch die in Aussicht genommenen Baumaßnahmen optisch signifikant (z.B. Klinker statt Putz) verändert würde.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 3, WEG § 22 Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 19 T 322/01
AG Neuss 27a II 134/00 WEG

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