JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 15.02.2000, Aktenzeichen: 22 W 5/00
| Leitsatz: | ZPO § 406 Leitsatz: Ein sachverständiger Zeuge, der nach der Fassung der Beweisfragen im gerichtlichen Beweisbeschluß nicht nur über die Wahrnehmungen, die er als von einer Partei beauftragter Privatgutachter gemacht hat, vernommen werden soll, sondern darüber hinaus in zahlreichen Punkten beurteilen soll, ob der vorgefundene Bauzustand den Brandschutzanforderungen genügte, ist insoweit zugleich zum Sachverständigen bestellt und kann als solcher von der Gegenpartei mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.2.2000 - 22 W 5/00 rechtskräftig |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 406, |
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