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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 14.09.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 202/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 202/01

Beschluss vom 14.09.2001


Leitsatz:Haben mehrere Bewerber für eine Bestellung zum Verwalter Unterlagen vorgelegt, so verstößt es nicht gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwaltungsbeirat nach Prüfung der Unterlagen nicht alle, sondern nur die in erster Linie als geeignet erscheinenden zur Vorstellung in der Versammlung der Wohnungseigentümer, in der die Bestellung beschlossen werden soll, einlädt und einer dieser Bewerber, der nach seiner Persönlichkeit und seinen fachlichen Fähigkeiten zur Ausübung des Verwalteramtes geeignet ist, gewählt bzw. bestellt wird.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 3 u. 4, WEG § 26 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 25 T 1055/00
AG Düsseldorf 291 II 10/00 WEG

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