JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 14.04.2000, Aktenzeichen: 3 Wx 60/00
| Leitsatz: | Die Abänderung der in der Teilungserklärung enthaltenen Regelungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung des Hausgeldes durch bloßen Mehrheitsbeschluss ist unwirksam. Es mag offen bleiben, ob ein solcher Beschluss wegen fehlender Beschlusskompetenz der Gemeinschaft nichtig ist. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, |
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