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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 13.12.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 645/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 1 Ws 645/00

Beschluss vom 13.12.2000


Leitsatz:Wird die Hauptverhandlung grundlos vertagt, liegt darin ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot, so daß ein bestehender Haftbefehl aufgehoben oder zumindest außer Vollzug gesetzt werden muß.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 112, StPO § 116,

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