JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 13.09.2006, Aktenzeichen: I-3 Wx 81/06
| Leitsatz: | 1. Wenn aufgrund des von den Tatsacheninstanzen festgestellten Sachverhalts davon auszugehen ist, dass eine notwendige Beteiligung am gerichtlichen Verfahren unterblieben ist, führt dies auf die weitere Beschwerde hin regelmäßig zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen und Zurückverweisung der Sache. 2. Ersterwerber, die Mitglieder einer werdenden Eigentümergemeinschaft geworden sind, sind auch nachdem die Eigentümergemeinschaft in Vollzug gesetzt worden ist an Wohnungseigentumsverfahren zu beteiligen. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 8 Abs. 1, WEG § 43 Abs. 1, WEG § 43 Abs. 4, WEG § 45 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Duisburg 11 T 223/05 vom 25.01.2006 AG Mülheim an der Ruhr 30 II 16/05 WEG vom 23.08.2005 |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 13.09.2006, Aktenzeichen: I-3 Wx 81/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 13.09.2006, I-3 Wx 81/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum