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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 13.08.2003, Aktenzeichen: 3 Wx 181/03 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 181/03

Beschluss vom 13.08.2003


Leitsatz:1.

In dem Beschluss der Wohnungseigentümer über eine Abberufung des Verwalters kann zugleich die Erklärung einer fristlosen Kündigung des Verwaltervertrages liegen.

2.

Macht der Verwalter von seiner Befugnis, den Abberufungsbeschluss anzufechten, keinen Gebrauch und lässt er auch in sonstiger Weise nicht erkennen, dass er am Verwaltervertrag festhalten will, verstößt es gegen die Grundsätze aus Treu und Glauben, wenn er 3 1/2 Jahre später für die restliche Laufzeit des Verwaltervertrages Vergütungsansprüche erhebt.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 26 Abs. 1, WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4, BGB § 615, BGB § 242,
Verfahrensgang:LG Kleve 4 T 45/03 vom 07.05.2003
AG Kleve 2 UR II WEG 7/02

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