JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 13.02.2008, Aktenzeichen: II-8 UF 219/07
| Leitsatz: | 1. Die unterbliebene Anhörung des betroffenen Kindes in FGG-Verfahren, die die Personen- oder Vermögenssorge betreffen, ist jedenfalls bei Kindern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein schwerwiegender Verfahrensfehler, der zur Zurückverweisung führt, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die Entscheidung auf dem Verstoß beruht. 2. Die Zurückverweisung in FGG-Verfahren kann auch ohne Antrag eines Beteiligten von Amts wegen erfolgen. Die Beschränkungen des § 538 Abs. 2 ZPO finden im Verfahren der befristeten Beschwerde nach § 621 e ZPO keine Anwendung. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 538 Abs. 2, ZPO § 621 e, |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 13.02.2008, Aktenzeichen: II-8 UF 219/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 13.02.2008, II-8 UF 219/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum