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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 12.03.2001, Aktenzeichen: 4 W 54/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 4 W 54/00

Beschluss vom 12.03.2001


Leitsatz:Der einmalige Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer GbR durch einen Landwirt mit dem Ziel, den einzigen Vermögensgegenstand der GbR, ein Mehrfamilienhaus, gemeinsam mit anderen gewinnbringend zu veräußern, ist selbst dann nicht als gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit i. s. von § 28 Abs. 1 a ARB 94 anzusehen und deshalb dem privaten Bereich i. S. von § 27 Abs. 1 ARB 94 zuzuordnen, wenn der Erwerb der Gesellschaftsanteile gänzlich durch Fremdmittel finanziert wurde.
Rechtsgebiete:VVG, AKB
Vorschriften:ARB 94 § 27 Abs. 1, ARB 94 § 28 Abs. 1 a,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 11 O 370/00
Rechtskraft:ja

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