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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 11.12.2007, Aktenzeichen: I-10 W 160/07 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-10 W 160/07

Beschluss vom 11.12.2007


Leitsatz:1. Zur Annahme eines Scheinmietvertrages i.S. des § 117 BGB, wenn ein im Haushalt seiner Eltern lebender, einkommensloser 18.-jähriger Sohn mit seinem Vater einen auf 10 Jahre befristeten Mietvertrag über ein im Elternhaus gelegenes Schlafzimmer mit Dusche + WC, sowie einen Arbeitsraum abschließt, der ihm zusätzlich ein Nutzungsrecht an sämtlichen Räumen des Hauses (einschließlich Garten und Keller) einräumt und mit dem zugleich sämtliches Inventar des Grundstücks zu einer bar zu zahlenden Gesamt-Bruttomiete von monatlich 90,00 ¤ überlassen werden soll.

2. Es fehlt an der für den gesetzlichen Vermieterwechsel i. S. des § 566 BGB notwendigen Identität zwischen Vermieter und Veräußerer, wenn Vermieter lediglich einer von zwei Miteigentümern (hier: Eheleute) ist.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO, ZVG
Vorschriften:BGB § 117, BGB § 566, ZPO § 731, ZVG § 57, ZVG § 93,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf, vom 08.08.2007

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