JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 11.10.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 282/00
| Leitsatz: | Leitsatz: StPO §§ 140 Abs. 2 Die mögliche Verurteilung eines Angeklagten zu (höchstens) sechs Monaten Freiheitsstrafe und der drohende Widerruf der Aussetzung einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung rechtfertigen allein noch keine Bestellung eines Pflichtverteidigers. Eine Beiordnung hängt vielmehr auch von der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, seiner Persönlichkeit und den Umständen des Einzelfalles ab. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 140 Abs. 2, |
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