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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 11.01.2008, Aktenzeichen: I-3 Wx 228/07 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 228/07

Beschluss vom 11.01.2008


Leitsatz:1. Ein im Grundbuch eingetragener Nacherbenvermerk ist ohne Löschungsbewilligung des Nacherben auf den Antrag des Vorerben nur dann zu löschen, wenn die Grundbuchunrichtigkeit offenkundig oder dem Gericht nachgewiesen, der Vorerbe also zur Verfügung (hier: Übertragung eines Grundstücks an die Lebensgefährtin gegen Leibrente) befugt ist.

2. Die Verfügungsbeschränkung des Vorerben bei unentgeltlicher oder teilunentgeltlicher Verfügung führt im Falle eines Näheverhältnisses des veräußernden Vorerben zum Erwerber (hier: Lebensgefährtin) dazu, dass - zumindest bei weiteren Anhaltspunkten für ein Äquivalenzdefizit (hier: Investitionen der Erwerberin in streitiger Höhe bei nicht belegter Relevanz für den Grundstückswert; dem Vorerben eingeräumtes Mitbenutzungs- und Wohnungsrecht) - der Vorerbe den zur Löschung des Nacherbenvermerks erforderlichen grundbuchlichen Nachweis der (vollständigen) Unentgeltlichkeit durch Vorlage eines - nicht von Amts wegen einzuholenden - Wertgutachtens zu erbringen hat.
Rechtsgebiete:GBO, BGB
Vorschriften:GBO § 19, GBO § 22, GBO § 29, BGB § 2111, BGB § 2112, BGB § 2113, BGB § 2136,
Verfahrensgang:LG Krefeld 6 T 152/07 vom 13.09.2007
AG Krefeld F. Blatt X

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