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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 10.07.2000, Aktenzeichen: 3 Wx 214/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 214/00

Beschluss vom 10.07.2000


Leitsatz:WEG § 45 Abs. 1; GKG § 16

1.

Der Wert der Beschwer, der sich nach dem vermögenswerten Interesse des Rechtsmittelführers an der Beseitigung der von zwei Nadelbäumen im Bereich des Balkons seiner Eigentumswohnung ausgehenden Beeinträchtigung (Lichtentzug) richtet, übersteigt 1.500,-- DM.

2.

Der Jahresbetrag einer um 10 % geminderten fiktiven Monatsmiete kann schon deshalb nicht entsprechend § 16 GKG zur Bemessung der Beeinträchtigung (Beschwer) herangezogen werden, da diese Vorschrift - aus sozialen Erwägungen - allein für die Wertfestsetzung zur Gebührenberechnung gilt.
Rechtsgebiete:WEG, GKG
Vorschriften:WEG § 45 Abs. 1, GKG § 16,

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