JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 10.05.2007, Aktenzeichen: I-24 U 204/06
| Leitsatz: | 1. Verteilt der Vermieter die Abrechnung von Nebenkosten für ein- und dasselbe Kalenderjahr auf mehrere Einzelrechnungen, so sind diese als Einheit zu betrachten (Bestätigung von Senat ZMR 2004, 27). 2. Der Vermieter darf die ihm von seinem Energieversorger berechneten und von ihm bezahlten "Verlustzuschläge" nicht ohne besondere Vereinbarung auf den Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag eine Abrechnung nach Zwischenzählerständen des Mieters vorsieht. 3. Durch die einmalige Bezahlung nicht gerechtfertigter Nebenkosten kommt noch keine entsprechende Vertragsänderung zustande. 4. Die vollständige Abwälzung von "Kosten für Hausmeister/Betriebsabteilung" in einem Formular-Mietvertrag ist unwirksam. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 535, |
| Verfahrensgang: | LG Wuppertal 17 O 88/04 |
| Rechtskraft: | ja |
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