JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 10.04.2000, Aktenzeichen: 3 Wx 425/99
| Leitsatz: | Wird - gemäß der Teilungserklärung - die Vertretung der Wohnungseigentümer, die in der Eigentümerversammlung nicht anwesend und nicht anderweitig vertreten sind, vom Verwalter ausgeübt, so führt dies auch bei einem "einstimmigen" Beschluss nicht zu einer Vereinbarung i.S. des § 10 WEG. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 10, WEG § 23, WEG § 25, |
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