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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 10.01.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 419/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 419/00

Beschluss vom 10.01.2001


Leitsatz:Ein Eigentümerbeschluss, wonach der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage für die ihre Wohnung vermietenden Sondereigentümer den Mietzins einzuziehen hat und diese einen Teil des Mietertrags der Gemeinschaft zur Verfügung stellen müssen, ist wegen unzulässigen Eingriffs in den Kernbereich der Sondereigentumsrechte und somit wegen Fehlens der Beschlusskompetenz nichtig.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 13 Abs. 1, WEG § 15 Abs. 2, WEG § 23 Abs. 1,

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