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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 10.01.2001, Aktenzeichen: 22 W 72/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 22 W 72/00

Beschluss vom 10.01.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Der Gegenstandswert eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung behaupteter Mängel eines Bauwerks ist auch dann nach dem - einfachen - Betrag der Mängelbeseitigungskosten und/oder des Minderwerts zu bemessen, wenn der Auftragnehmer das Beweisverfahren einleitet, um sich gegen ein vom Auftraggeber geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht an einem die angenommenen Mängelbeseitigungskosten übersteigenden Teil der Werklohnforderung zu wehren.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 485 ff.,

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