JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 10.01.2001, Aktenzeichen: 22 W 72/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Der Gegenstandswert eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung behaupteter Mängel eines Bauwerks ist auch dann nach dem - einfachen - Betrag der Mängelbeseitigungskosten und/oder des Minderwerts zu bemessen, wenn der Auftragnehmer das Beweisverfahren einleitet, um sich gegen ein vom Auftraggeber geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht an einem die angenommenen Mängelbeseitigungskosten übersteigenden Teil der Werklohnforderung zu wehren. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 485 ff., |
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