JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 09.12.2008, Aktenzeichen: I-10 W 142/08
| Leitsatz: | 1. Die Festsetzung einer über die gesetzliche Vergütung hinausgehenden Vergütung setzt auch im Falle der Zustimmungsersetzung voraus, dass ein ausreichender Betrag für die gesamte Vergütung an die Staatskasse gezahlt ist. 2. Der Anspruchsberechtigte kann nicht darauf vertrauen, ihm werde die Vergütung, mit der sich eine Partei einverstanden erklärt hat und der das Gericht zugestimmt hat, auch dann gewährt werden, wenn ein ausreichender Betrag an die Staatskasse nicht geleistet worden ist. |
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Vorschriften: | JVEG § 13, |
| Verfahrensgang: | LG Duisburg, vom 04.11.2008 |
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