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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 08.11.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 128/05 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 128/05

Beschluss vom 08.11.2005


Leitsatz:1. Erlässt das Amtsgericht in einer Wohnungseigentumssache einen Beweisbeschluss, wonach ein Sachverständigengutachten über die Prozessfähigkeit des Antragstellers eingeholt werden soll und die Ärztekammer um Vorschlag eines geeigneten Sachverständigen gebeten wird, so liegt bereits hierin ein erheblicher Eingriff in die Rechte des Betroffenen, der diese Zwischenentscheidung ausnahmsweise anfechtbar macht.

2. Eine Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 47 WEG ist in dem (Zwischen)-Verfahren nicht zu treffen, weil die abzuwägenden Billigkeitsgesichtspunkte sich vor Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht abschließend bewerten lassen.
Rechtsgebiete:FGG, WEG, BGB
Vorschriften:FGG § 19, FGG § 28 Abs. 2, WEG § 45 Abs. 1, BGB §§ 104 ff.,
Verfahrensgang:LG Duisburg 11 T 69/05 vom 02.05.2005
AG Mülheim an der Ruhr 30 II 4/03 WEG vom 15.03.2005

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