JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 08.11.2000, Aktenzeichen: 3 W 353/00
| Leitsatz: | Ein zwischen der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks ("dagvaarding") und dem Termin vor dem niederländischen Gericht liegender Zeitraum von lediglich 9 Tagen reicht für den Beklagten nicht aus, sich so zu verteidigen, dass ein Versäumnisurteil gegen ihn verhindert wird, nämlich das sechs Seiten umfassende Schriftstück vom Niederländischen ins Deutsche übersetzen zu lassen, einen beim niederländischen Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt ausfindig zu machen und ihn mit seiner Vertretung zu beauftragen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 91 Abs. 1, |
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