JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 08.07.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 103/05
| Leitsatz: | Überträgt der teilende Eigentümer sämtliche Eigentumsanteile auf einen Erwerber, so kann dieser nicht wirksam in einer Wohnungseigentümerversammlung einen Beschluss des Inhalts fassen, dass die von dem teilenden Eigentümer bestellte Verwalterin abberufen und ein neuer Verwalter bestellt wird. Die Ermächtigung eines Verwalters zur Geltendmachung von Wohngeld setzt das Bestehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft voraus. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 10, WEG § 23, WEG § 27, |
| Verfahrensgang: | LG Düsseldorf 19 T 390/04 vom 04.04.2005 AG Neuss 72 II 51/04 WEG |
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