( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 08.03.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 189/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 1 Ws 189/00

Beschluss vom 08.03.2000


Leitsatz:Die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung und die dieser Entscheidung zugrunde liegende günstige Sozialprognose für die künftige Lebensführung des Verurteilten im Sinne des § 57 Abs. 1 StGB haben nicht zwangsläufig zur Folge, dass bei der - in anderer Sache - nach § 68f Abs. 2 StGB zu treffenden Entscheidung, ob die kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht entfällt, gleichfalls eine günstige Prognose für den Verurteilten zu stellen ist; denn die nach § 68f Abs. 2 StGB zu stellende Prognose ist an strengere Voraussetzungen geknüpft als die im Falle des § 57 Abs. 1 StGB.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 57 Abs. 1, StGB § 68 f Abs. 2,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 08.03.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 189/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-08-03-2000-az-1-ws-18900

"OLG-DUESSELDORF - 08.03.2000, 1 Ws 189/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN