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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 08.02.2002, Aktenzeichen: 3 W 385/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 W 385/01

Beschluss vom 08.02.2002


Leitsatz:Die Zustellung des das Verfahren vor einem niederländischen Gericht einleitenden Schriftstückes nur eine Woche vor dem Terminstag, an dem ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten ergeht, kann - ungeachtet der Bestimmung des § 274 Abs. 3 Satz 1 ZPO - bei Vorliegen besonderer Umstände als ausreichend i. S. von Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ angesehen werden, um dem Beklagten eine hinreichende Verteidigung zur Verhinderung eines Versäumnisurteils zu ermöglichen.
Rechtsgebiete:EuGVÜ, ZPO
Vorschriften:EuGVÜ Art. 27 Nr. 2, EuGVÜ Art. 28, ZPO § 139, ZPO § 274 Abs. 3 S. 1, ZPO § 575,
Verfahrensgang:LG Krefeld 5 O 491/00

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